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Die Bundesnetzagentur hat (BNetzA) beschlossen, dass der technische Prozess des Wechsels eines Energieversorgers zukünftig schneller erfolgen soll. Ab dem 6. Juni 2025 muss der Prozess bei der Stadtwerke Saalfeld GmbH innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Die wichtigsten Punkte im Überblick!

Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen behalten ihre Gültigkeit. Der Wechsel zu einem anderen Energieversorger ist immer nur auf Basis einer Kündigung des aktuellen Vertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Das sollten Sie für Ihren Umzug wissen!

Ab Juni 2025 sind rückwirkende Umzugsmeldungen technisch nicht mehr möglich. An- und Abmeldungen erfolgen somit nur noch in die Zukunft. Sofern Sie innerhalb von Saalfeld umziehen, können Sie den bestehenden Vertrag mit an die neue Adresse umziehen lassen. Detaillierte Informationen finden Sie auch in den AGBs der Stadtwerke Saalfeld GmbH.

Rechtzeitige Meldung erforderlich!

Melden Sie Einzüge, Auszüge und Umzüge sowie den Mietvertragsbeginn oder das Mietvertragsende mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns, sobald Sie einen Mietvertrag unterschrieben oder eine Kündigung vorgenommen haben.

Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Im März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegten Strom Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden beschlossen. Er zielt darauf ab, die technischen Prozesse im Rahmen eines Lieferantenwechsels zu beschleunigen. Ab dem 6. Juni 2025 muss demnach an jedem Werktag ein Strom Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden.

Nach aktuellem Stand soll der Gas Lieferantenwechsel vorerst von den Veränderungen im Strombereich unberührt bleiben. Der 24h Lieferantenwechsel in Bezug auf Gas startet verbindlich zu einem späteren Zeitpunkt.

Ja, vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern lediglich den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und betreffen nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.

Es gibt neue An- und Abmeldefristen für Umzüge. Ab Juni 2025 können Sie Ihren Stromvertrag nicht mehr rückwirkend ab- oder anmelden. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung eingereicht haben.

Ein rückwirkender Wechsel, etwa bei Einzügen oder Auszügen, ist technisch nicht mehr möglich. Die neuen Regelungen vereinfachen den Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern, sodass Prozesse schneller und zuverlässiger ablaufen können. Dies erfordert jedoch eine rechtzeitige Meldung von Ihnen – nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus.

Die schnellste Möglichkeit haben Sie über unser Kundenportal Mein SWS – dieses finden Sie auf unserer Internetseite www.stadtwerke-saalfeld.de. Registrieren Sie sich am besten gleich heute noch und profitieren Sie von weiteren Vorteilen. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail an kunden@stadtwerke-saalfeld.de, telefonisch unter 03671 590-390 oder persönlich unserem Kundenzentrum (Markt 20 in 07318 Saalfeld, in den Räumen der Sparkasse) kontaktieren.

Denken Sie bitte daran, uns nach Möglichkeit mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. Wichtig ist die Angabe Ihrer neuen Adresse, der Mietvertragsbeginn bzw. das Mietvertragsende sowie die Zählernummer. Alle notwendigen Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung. Den Zählerstand melden Sie uns bitte, wenn die Übergabe erfolgt ist. Er wird in der Regel auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, können an der alten Adresse weiterhin Kosten wie z. B. die Grundgebühr für den Stromzähler anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.

Haben Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig gemeldet haben, sind verschiedene Fragen zu klären. Grundsätzlich wird jede Abnahmestelle immer durch den zuständigen Grundversorger mit Strom versorgt, so lange kein anderer Versorger eine Belieferung angemeldet hat. Sofern der Vormieter sich ordnungsgemäß abgemeldet hat und uns Informationen (z.B. vom Eigentümer) zum aktuellem Mieter vorliegen, kommt ein Vertrag in der Grundversorgung mit dem neuen Mieter zu Stande. Sind keine Informationen bekannt, wird der Eigentümer Vertragspartner. Im Zweifel muss es für den Zeitraum bis zur ordnungsgemäßen Anmeldung des neuen Mieters eine Klärung zwischen dem neuen Mieter und dem Vormieter bzw. dem Eigentümer geben.

Die neuen Prozesse ermöglichen eine schnellere und zuverlässigere Abwicklung zwischen den Marktpartnern. Der automatisierte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten sorgt dafür, dass Ihre An- und Abmeldungen sowie Umzüge effizient abgewickelt werden.

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Unser Kundenservice ist auf mehreren Wegen erreichbar:

Kundenportal: Unter https://kundenportal.stadtwerke-saalfeld.de können Sie Ihre Daten am schnellsten eingeben und Änderungen vornehmen.

E-Mail: Senden Sie uns Ihre Informationen bequem per Mail an kunden@stadtwerke-saalfeld.de

Telefon: Unser Service-Team hilft Ihnen unter 03671 – 590-390 gern weiter.

Kundenzentrum: Besuchen Sie uns in Saalfeld, Markt 20 (in den Räumen der Sparkasse).