Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadtwerke Saalfeld GmbH (www.stadtwerke-saalfeld.de). Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass unsere digitalen Dienste auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um den Zugang für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten, in der festen Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde, Gleichheit, Komfort und Unabhängigkeit zu leben.
Digitale Barrierefreiheit ist für uns nicht nur ein angestrebtes Ziel, sondern eine kontinuierliche Verpflichtung, die wir in allen Bereichen unserer digitalen Dienstleistungen leben. Wir sind uns bewusst, dass dies ständige Überwachung, Verbesserung und Anpassung erfordert. In den folgenden Abschnitten erläutern wir die verschiedenen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um unsere Fortschritte bei der Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit für alle zu dokumentieren.
Ein Schlüsselelement unserer Initiative zur Barrierefreiheit ist die Zusammenarbeit mit dem externen Beratungsunternehmen UserWay, um die Website barrierefrei zu gestalten. Wir verwenden hierfür branchenübliche Methoden und Tools gemäß der jeweiligen Version der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG), wie sie vom World Wide Web Consortium (W3C) festgelegt wurden. Dies ist die wichtigste internationale Organisation zur Festlegung von Standards für das Internet.
stadtwerke-saalfeld.de stellt das UserWay-Widget für Website-Barrierefreiheit zur Verfügung. Dies wird von einem dedizierten Barrierefreiheitsserver ermöglicht.
Das Widget bietet vom Nutzer aktivierbare Verbesserungen, mit denen Besucher die Barrierefreiheit der Website optimieren können. Diese Funktionen erhöhen nach Auswahl die Schriftgröße, pausieren Animationen, ändern den Farbkontrast und vieles mehr. Nutzer können die für sie passenden Kombinationen auswählen. WCAG-Level AAA.
Die Website nutzt die automatische Anpassungstechnologie (ART) für alle Besucher, unabhängig davon, ob sie Hilfstechnologien verwenden oder nicht. ART erkennt die Nutzung von Hilfstechnologien nicht; vielmehr verbessert sie die Zugänglichkeit für alle Website-Besucher unabhängig von ihren Fähigkeiten. Einsatz von Anpassungsmaßnahmen zum Beispiel (keine vollständige Liste):
Wir sind für Sie da und möchten Ihnen ein möglichst reibungsloses und inklusives Erlebnis bieten. Sollten Sie bei der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen auf Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit stoßen oder Informationen dazu benötigen, kontaktieren Sie uns bitte! Wir freuen uns auch über Ihr Feedback und sind stets offen für Anregungen zur Verbesserung unserer Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit.
Kontaktinformationen:
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.01.2026 geprüft und überarbeitet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter https://kundenportal.stadtwerke-saalfeld.de/powercommerce/csit3/fo/portal/start veröffentlichte Kundenportal MeinSWS der Stadtwerke Saalfeld GmbH.
Wir sind bemüht, das Kundenportal im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Das Kundenportal ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Einschätzung beruht auf einer am 24.02.2026 abgeschlossenen Selbstbewertung.
Folgende Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Die Visualisierung der Verbrauchsdaten ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Insbesondere Nutzende mit Seh- oder motorischen Einschränkungen können bei der Interaktion und Interpretation der grafischen Inhalte auf Barrieren stoßen.
Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt und zuletzt am 24.02.2026 aktualisiert.
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von unserem Kundenportal Mein SWS aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Kontaktinformationen:
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin