Stromwärme

Sonderabkommen SaaleStrom Wärme für Privatkunden

Wir bieten ein Sonderabkommen SaaleStrom Wärme an. Es gilt für Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen, Wärmepumpenanlagen, Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie zur kontrollierten Wohnungsbelüftung.

Die vorherige Beantragung und Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie die Installation muss von einer Elektroinstallationsfirma ausgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die von dem Netzbetreiber genehmigten Geräte getrennt von den übrigen Anlagen fest angeschlossen werden. Der Stromverbrauch wird mit einem Drehstromzähler getrennt vom sonstigen Verbrauch erfasst. Die Geräte und Anlagen werden über eine Steuervorrichtung (derzeit ein Funkrundsteuerempfänger) durch den Netzbetreiber im konkreten Bedarfsfall netzdienlich gesteuert. Die Steuerung unterliegt keiner festen Sperrzeit und kann gegebenenfalls auf null Kilowatt erfolgen; näheres ergibt sich aus den Vorgaben des Netzbetreibers. Der Einsatz der Steuervorrichtung und der Messaufbau sind bei der Planung der Anlage zu berücksichtigen.

Der Abschluss des Sonderabkommens SaaleStrom Wärme ist nur nach unserer Prüfung und nach schriftlicher Zustimmung des örtlichen Netzbetreibers möglich; gleiches gilt für die Umstellung einer bisher durch feste Sperrzeiten unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung auf eine steuerbare Verbrauchseinrichtung; ein allgemeiner Anspruch besteht nicht.


Wir fördern Wärmepumpenanlagen, Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen sowie Anlagen zur kontrollierten Wohnungsbelüftung bei Neuerrichtung mit 100 Euro netto = brutto im Jahr 2023.

Infolge der Förderung beträgt die Erstlaufzeit des Liefervertrages zwei Jahre. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere » Kundenberatung.

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