Antrag auf Leitungsauskunft

Bevor Sie Schachtarbeiten auf öffentlichen oder privaten Flächen vornehmen oder vornehmen lassen, müssen Sie im Zuge Ihrer Sorgfalts- und Erkundigungspflicht eine Leitungsauskunft (auch Schachterlaubnis, Schachtgenehmigung oder Schachtschein genannt) bei uns einholen.

Denn: Unter der Erde verlaufen vielerlei Versorgungsleitungen (Stromkabel verschiedener Spannungsebenen, Gasleitungen unterschiedlicher Druckstufen sowie Kommunikations- und Fernwirkkabel). Beschädigen Sie solche Leitungen, kann das für Sie und die Anwohner gefährlich werden. Darüber hinaus ist dann eine sichere Versorgung unserer Kunden nicht mehr gewährleistet. Deshalb weisen wir auch auf Schadenersatzansprüche hin, die durch Leitungsbeschädigungen entstehen können.

Den Antrag auf Schachterlaubnis können Sie über folgendes Online-Formular einreichen:

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

Antragsteller

Werden Tiefbauarbeiten durchgeführt?

Bauausführende Firma (falls von Antragsteller abweichend):


Datenschutz*


Geografisches Informationssystem

In unserem geografischen Informationssystem halten wir ein umfangreiches digitales Planwerk unserer Leitungen vor. Gern informieren wir Sie über die Lage von Versorgungsleitungen und Netzanschlüssen (Gas und Strom) in Ihrem geplanten Arbeitsbereich.

 

Sonstige Leitungen

Neben unseren Leitungen können auch die Ver- und Entsorgungsleitungen anderer Unternehmen (Fernwärmeleitungen, Kommunikationskabel, Straßenbeleuchtungskabel, sowie Wasser- und Abwasserleitungen) von Ihren Schachtarbeiten betroffen sein. Wenden Sie sich daher zusätzlich zuvor unter anderem an:

  • Saalfelder Energienetze GmbH
  • Deutsche Telekom AG
  • Tele Columbus Netz GmbH (PŸUR)
  • Thüringer Netkom GmbH
  • Bauhof der Stadt Saalfeld
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

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Stadtwerke Saalfeld

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